Suche
Wittekindpass
Kurzbeschreibung
Wer über ein geringes Einkommen oder Einkünfte aus bestimmten Sozialleistungen verfügt, kann im Bürgerbüro der Gemeinde Rödinghausen den Wittekindpass beantragen.
Beschreibung
Berechtigter Personenkreis:
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. „Sozialhilfe“)
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen)
- Leistungsberechtigte der Kriegsopferfürsorge und nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen und minderjährigen Kindern nach Einzelfallberechnung
Nachweise: Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate
- Ihr amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Ihr Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis)
- Ihr aktueller Leistungsbescheid (z.B. ALG-II-Bescheid, SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, AsylbLG-Bescheid)
- für die Einzelfallberechnung sind Unterlagen über Einkommen sowie Ausgaben der letzten 3 Monate bei der Wohngeldstelle vorzulegen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Bürger- und Touristikservice
-
- Pemberville Platz 1
- 32289 Rödinghausen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05746 948-200
-