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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, bedarf er hierfür zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden für beide Personen notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Beschreibung

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.

Eine persönliches Gespräch vor Ort mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wird empfohlen.

§ 39 Personenstandsgesetz

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen