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Fundsachen oder Verlust melden

Beschreibung

SIE HABEN ETWAS VERLOREN?

Sie können telefonisch oder per E-Mail erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.

Alternativ können Sie den Verlust oder den Fund eines Gegenstandes auch mit dem Online-Formular "Assistent Fundsachen" mitteilen.

WO WERDEN DIE FUNDSACHEN AUFBEWAHRT?

  • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Lübbecke und Umgebung e. V. aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05741 / 7472. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Gemeindegebiet Rödinghausen gefunden haben.

  • Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck und Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.

ANSPRÜCHE DES FINDERS / DER FINDERIN

Der Finder bzw. die Finderin hat generell Ansprüche auf:

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde,

  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,

  • den Ersatz seiner bzw. ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.

Finder und Finderinnen, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb von vier Wochen abzuholen.  

Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Rödinghausen über.

Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.

§§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen