BIS: Suche und Detail

Bauberatung

Kurzbeschreibung

Die Bauberatung erteilt Bauwilligen, Investoren und Architekten erste Auskünfte über die planungsrechtlichen Grundlagen eines Grundstückes und unterstützt bei der Beantwortung der Frage, wie und in welcher Weise eine Bebauung möglich ist.

Beschreibung

Im Rahmen der Bauberatung werden unverbindliche Hinweise und Empfehlungen erteilt, die bei der Realisierung eines Vorhabens unterstützen sollen. Auskünfte der Bauberatung erfolgen in der Regel auf folgenden Grundlagen:

    1. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
    2. Baugesetzbuches (BauGB) §§ 30, 34 und 35,
    3. Baunutzungsverordnung BauNVO,
    4. Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Rödinghausen.

Die Auskünfte in der Bauberatung können demzufolge nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
In Fällen, in denen die baurechtliche Zulässigkeit im Rahmen der Bauberatung nicht abschließend geklärt werden kann, wird stets auf die Möglichkeit des Stellens eines Antrags auf Vorbescheid (formelle Bauvoranfrage) hingewiesen.

Ziviles Baurecht
(beispielweise das Nachbarrecht) wird in den §§ 903 ff BGB geregelt. Dazu kann im Rahmen der Bauberatung keine Auskunft erteilt werden, da dies gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten ist.

Beschwerden
zum öffentlichen Baurecht, die der Abwehr von Verstößen gegen bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Vorschriften dienen, werden an die Bauaufsichtsbehörde, Kreis Herford, Untere Bauaufsichtsbehörde, Berliner Str. 1, 32052 Herford, weitergeleitet. Sie können sich auch direkt an die Bauaufsichtsbehörde wenden.
Wird jedoch kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt (z.B. unbegründete Beschwerden von Nachbarn über Nachbarn), gilt Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, wonach eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann.

Architekturplanung
darf die Bauberatung nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers.

Auskünfte erfolgen i. d. R. auf Grundlage der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bebauungsplänen und Satzungen der Gemeinde Rödinghausen.

Rechtssicher ist eine Auskunft nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einem Bauantrag möglich, da diese durch die Bauaufsichtsbehörde, Kreis Herford, geprüft und beantwortet werden können. In der Bauberatung werden die grundsätzlich geltenden planungsrechtlichen Gegebenheiten darlegt.

Hinweis: Die ausschließlich mündlichen Auskünfte in der Bauberatung können nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen