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Vollstreckung von Forderungen

Beschreibung

Bleibt die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, bekommen Sie eine Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse. Die Gemeindekasse verfolgt diese Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung 

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung,
  • von Konten bei Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
  • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)

sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Im Rahmen der Vollstreckung entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen