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Bauantrag und Baugenehmigung
Kurzbeschreibung
Die Baugenehmigungen im Gebiet der Gemeinde Rödinghausen erteilt der Kreis Herford, Bauen, Liegenschaften und Zentrale Dienste, Berliner Str. 1, 32052 Herford. Die Gemeinde wird am Verfahren beteiligt. Wann Sie einen Bauantrag stellen müssen, ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüche sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW oder Sie wählen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Vorlage an die Gemeinde in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung NRW.
Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, beraten wir Sie gerne.
Beschreibung
Der Bauantrag kann in digitaler Form eingereicht werden (s. unter weiterführende Informatioenen)
Zuständige Einrichtungen
- Geschäftsbereich 3 Gemeindeentwicklung, Umwelt und Infrastrukturmanagement
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- Alte Dorfstraße 25
- 32289 Rödinghausen
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- Team 3.1 Planen, Bauen und Umwelt
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- Alte Dorfstraße 25
- 32289 Rödinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05746 948-179
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E-Mail: s.finke@roedinghausen.de
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Profil: Link
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Position: stellv. Geschäftsbereichsleitung
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Telefon: 05746 948-173
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E-Mail: a.dornhoefer@roedinghausen.de
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