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Bauantrag und Baugenehmigung

Kurzbeschreibung

Die Baugenehmigungen im Gebiet der Gemeinde Rödinghausen erteilt der Kreis Herford, Bauen, Liegenschaften und Zentrale Dienste, Berliner Str. 1, 32052 Herford. Die Gemeinde wird am Verfahren beteiligt. Wann Sie einen Bauantrag stellen müssen, ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. 

Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüche sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW oder Sie wählen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Vorlage an die Gemeinde in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung NRW.

Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, beraten wir Sie gerne.

Beschreibung

Der Bauantrag kann in digitaler Form eingereicht werden (s. unter weiterführende Informatioenen)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen