Barrierefreiheit
Die Gemeinde Rödinghausen bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Auf dem Serviceportal informieren wir Sie barrierearm. Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden mit Ihren ganz unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite
www.serviceportal.roedinghausen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen dieses Webauftritts:
Diese Anwendung ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Für alle Nutzerinnen und Nutzer haben wir die Zugänglichkeit optimiert. Unsere Schwerpunkte:
- Seiten und Inhalte können vergrößert und verkleinert werden und sind im responsiven Webdesign gestaltet.
- Auf der Menüleiste oben in Ihrem Browser finden Sie in der Regel den Menüpunkt "Ansicht". Je nach Browser und Browserversion können Sie die Einstellungen zum Vergößern oder Verkleinern unter den Bezeichnungen Schriftgrad, Textgröße, Zoom, Zoomfaktor oder Schriftgröße vornehmen.
- Alternativ können Sie mit der Tastenkombination [strg][+][+] den gleichen Vergrößerungs- oder Verkleinerungseffekt [strg][-][-] erzielen.
- Oder Sie drücken die Taste [strg] und betätigen das Scrollrad Ihrer Maus.
- Sie können auf Touchscreens oder mit der Tastatur (Tabulator-Taste) navigieren.
- Die Suche ist leicht, treffsicher und komfortabel.
- Unsere Sprache ist allgemein verständlich. Wir versuchen Abkürzungen, Akronyme und Sprachwechsel zu vermeiden oder kenntlich zu machen.
- Bilder und Symbole unterstützen die Verständlichkeit.
- Die Navigation und Gliederung ist klar und übersichtlich. Orientierung bieten die Hauptnavigation, Themenboxen, die Breadcrumb- oder Krümel-Navigation.
- Grafiken und Schriften sind möglichst kontrastreich gestaltet.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind zur Zeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
- Alternative Beschreibungen von Medien (teilweise)
- Kartografie innerhalb der Webseite
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Barrieren melden:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie einen Mitarbeiter über die Randspalte auf dieser Seite um eventuelle weitere auftretende Barrieren zu melden. Wir werden die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.
Schlichtungsverfahren:
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 13.06.2023 erstellt.