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Ausweisdokumente Statusabfrage
Kurzbeschreibung
Über unseren Auskunftsservice können Sie online überprüfen, ob beantragte Ausweispapiere bzw. Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Bereitliegende Ausweisdokumente können während der Öffnungszeiten des Bürger- und Touristkservices abgeholt werden.
- Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses - Passgesetz (PassG)
- Ausstellung eines Personalausweises oder einer eID-Karte - Personalausweisgesetz (PAuswG)
Für die Abholung Ihrer neuen Ausweis- oder Passdokumente bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis bzw. Reisepass mit. Weitere Dokumente müssen nicht vorgelegt werden.
Ausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin ergestellt. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung Ihrer neuen Ausweis- oder Passdokumente vergehen etwa drei bis fünf Wochen, bis diese im Bürger- und Touristikservice zur Abholung bereitliegen.
Die Gebühren für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen werden bereits bei der Beantragung gemäß § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) bzw. § 15 Passverordnung (PassV) erhoben.
Die Statusabfrage sowie die Ausgabe der entsprechenden Dokumente nach Fertigstellung sind kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeindeverwaltung Rödinghausen
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- Heerstraße 2
- 32289 Rödinghausen
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- Geschäftsbereich 1 Bürgerservices und Verwaltungsorganisation
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- Heerstraße 2
- 32289 Rödinghausen
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- Team 1.3 Bürgerservices
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- Pemberville Platz 1
- 32289 Rödinghausen
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- Fachteam Bürger- und Touristikservice
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- Pemberville Platz 1
- 32289 Rödinghausen
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