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Bauakteneinsicht / Grundstücksakteneinsicht
Beschreibung
Die Bauverwaltung verwaltet die Grundstücksakten aller bestehender Gebäude in der Gemeinde Rödinghausen. Diese können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Grundstücksakten kann grundsätzlich nur ein Eigentümer bzw. eine Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers, der Eigentümerin bzw. der Eigentümergemeinschaft erteilt.
Zur Akteneinsicht ist berechtigt:
- Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin
- Entwurfverfasser bzw. Entwurfverfasserin im Sinne der BauO NRW
- Zwangsverwalter bzw. Zwangsverwalterin
- Bevollmächtigter bzw. Bevollmächtigte der Gerichte
- Personen mit Vollmacht des Eigentümers, der Eigentümerin bzw. der Eigentümergemeinschaft
Alternativ kann die Bauakte in digitaler Form ausgegeben werden. Das Kopieren von Unterlagen vor Ort ist möglich.
- Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
- Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rödinghausen
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich.
Als Eigentumsnachweise gelten:
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
- Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte
Folgende Vollmachten eines Eigentümers bzw. einer Eigentümerin werden anerkannt:
- Schriftliche formlose Vollmacht
- Maklervertrag
- Vertrag mit dem Planungsbüro
- Betreuerausweis
Die Einsichtnahme in die Bauakten ist grundsätzlich während der angegebenen Öffnungszeiten möglich. Die Abgabe in digitaler Form ist möglich.
Da die Akten vorbereitet werden müssen, ist eine Voranmeldung, telefonisch oder per Mail, erforderlich. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".
Hinweis für Eigentümer und Eigentümerinnen:
In den Bauakten können Daten enthalten sein, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer der Bekanntgabe solcher Daten zu.
Es ist nicht möglich, die Akten vor einer Akteneinsicht nach sensiblen Daten durchzusehen und diese ggf. unkenntlich zu machen.
Die Kosten werden nach Aufwand bemessen, siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rödinghausen.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Planen und Bauen
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- Alte Dorfstraße 25
- 32289 Rödinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05746 948-179
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E-Mail: s.finke@roedinghausen.de
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