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Reisepass Ausstellung und Änderung

Kurzbeschreibung

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Beschreibung

Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin.

Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").

Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.

 

Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)

Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG)

Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
  • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  • bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
  • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

(Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses

Fingerabdrücke:

Standardfall:

  • Rechter und linker Zeigefinger

Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Dauerhafte medizinische Gründe

Informationen zu den Chip-Daten

  • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
  • Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
  • Kein Abgleich mit Datenbanken
  • Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
  • Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

  • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
  • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.

Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für 

  • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 60,00 Euro
  • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro
  • einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 Euro
  • einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
  • einen Kinderreisepass in Höhe von 13,00 Euro
  • die Änderung eines Reisepasses und für die Verlängerung Kinderreisepasses in Höhe von 6,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen