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Namensänderung (extern)
Kurzbeschreibung
Vorname und Familiennamen sind wichtig. Mit ihnen kann man die Identität von Personen nachweisen und zuordnen. Deshalb ist eine Namensänderung nur dann möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.
Das private Interesse, Ihren Namen zu ändern, muss also schwerwiegender sein als das öffentliche Interesse, den bisherigen Namen beizubehalten.
Zuständig ist das Ordnungsamt des Kreises Herford.
Beschreibung
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Weiterführende Informationen
- Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- Allgemeine Verwaltungsgebühren-ordnung NRW (AVerwGebO NRW)
- Dienstleistung Namensänderung (Kreis Herford)