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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Kurzbeschreibung

 

Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Bürgerbüro Rödinghausen entgegengenommen und weitergeleitet.

Beschreibung

Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. 

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Auflage hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszulässigen“ Person geführt werden darf.

Um als Begleitperson zugelassen zu werden, müssen Sie:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn Sie nicht selbst Führerin oder Führer des PKW sind.

Zusätzlich dürfen Sie

  • zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

  • § 2 und § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • § 48a und § 48b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtestbescheinigung
  • Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
    • Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
    • Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
    • Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin.

Für Fahrerlaubnis-Anträge im Bürgerbüro Rödinghausen muss der Hauptwohnsitz in Rödinghausen sein.

Erteilung der Fahrerlaubnis: 44,70 EUR

Teilnahme am Modellprojekt:  7,70 EUR

pro Begleitperson: 10,00 EUR

 

Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.