Suche
Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Kurzbeschreibung
Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse).
Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern, allerdings werden Anträge auch im Bürgerbüro Rödinghausen entgegengenommen und weitergeleitet.
Beschreibung
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:
- 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
- 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
- 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
- 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
- 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
- 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin.
Für Fahrerlaubnis-Anträge im Bürgerbüro Rödinghausen muss der Hauptwohnsitz in Rödinghausen sein.
Die Gebühr beträgt 43,90 € (L, AM, T) bzw. 44,70 € (für die übrigen Klassen).
Für die D-Klassen fallen abweichende Gebühren von 44,70 Euro zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis an.
Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Bürger- und Touristikservice
-
- Pemberville Platz 1
- 32289 Rödinghausen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05746 948-200
-