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Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten

Kurzbeschreibung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich einbürgern lassen. 

Mit der Einbürgerung erhalten Sie alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte
  • EU-Bürgerschaft
  • Gesicherter Aufenthalt
  • Zugang zu allen Berufen
  • Gewinn an Reisefreiheit
  • Staatlicher Schutz

Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:
Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - Serviceportal Kreis Herford

Falls Ihr Wohnsitz in Rödinghausen ist, können Sie Ihren Einbürgerungsantrag auch beim Standesamt der Gemeinde abgeben. Hierfür bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter 05746 948157.

Beschreibung

Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik „Voraussetzungen“ sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt.

Sie können die Einbürgerung über das Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Sofern Sie den Antrag über das Standesamt Ihres Wohnortes stellen, dann können Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Standesamt abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen.

Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Wenn Sie eine Einbürgerung beantragen möchten, berät Sie die Einbürgerungsbehörde gerne.

Die jeweiligen Anträge erhalten Sie im Standesamt der Gemeinde Rödinghausen.

  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufentG)
  • Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU)
  • Asylverfahrensgesetz (AsylG)
  • Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
  • internationale Verträge und Abkommen
  • Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (TIntG NRW)

Siehe Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - Serviceportal Kreis Herford

  • Antrag auf Einbürgerung 
  • Unterlagenliste 
  • Merkblatt Datenübermittlung Sozialdaten
  • weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert

Für die Einbürgerung sind keine Fristen zu beachten.

Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen.

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):

  1. Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  2. Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  3. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  4. Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
  5. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  6. Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  7. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
  8. Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  9. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte „Ausschlussgründe“).

Online-Antragstellung: Sie reichen Ihren Einbürgerungsantrag über das Serviceportal des Kreises Herford online ein. Danach wird er elektronisch an die Einbürgerungsbehörde zur weiteren Bearbeitung und Prüfung übermittelt.

Bei analoger Antragstellung: Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt Ihrer Wohnortbehörde ab. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

Nachdem Ihr Antrag (digital oder analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung. Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Für das Einbürgerungsverfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gebühr beträgt zurzeit:

  1. für volljährige Antragsteller*innen je 255 €,
  2. für Antragsteller*innen die das 16. Lebensjahr erreicht haben, wenn der Antrag ohne die Eltern gestellt wird, je 255 €,
  3. für miteinzubürgernde minderjährige Kinder je 51 €.

Bei der Einreichung des Antrags ist ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Sie erhalten hierzu nach Eingang Ihres Antrags eine schriftliche Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch im Falle einer Ablehnung des Antrags fällig wird. Im Falle einer Rücknahme des Antrags kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.