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Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten

Kurzbeschreibung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich einbürgern lassen. 

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Einbürgerung bei Ihrem Melde-, Bürger- oder Standesamt in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Der Kreis Herford als Einbürgerungsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag. Dabei wird zwischen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung unterschieden.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Recht zu wählen,
  • das Recht, Ihren Beruf frei auszusuchen und
  • das Recht, ohne Visum in viele Länder außerhalb Europas zu reisen.

Beschreibung

Wenn Sie eingebürgert werden möchten, müssen Sie dies beantragen. Dazu wird für die Anspruchseinbürgerung vorausgesetzt, dass Sie:

  1. sich acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben,
  2. sich zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes bekennen,
  3. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zu einer Einbürgerung berechtigt,
  4. Ihren Lebensunterhaltes ohne öffentliche Leistungen sicherstellen können,
  5. nicht strafrechtlich verurteilt worden sind (wobei Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist, außer Acht bleiben),
  6. über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B 1 Sprachzertifikat) verfügen,
  7. die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen,
  8. die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben beziehungsweise verlieren (Ausnahmen hierzu sind möglich zum Beispiel wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen oder der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert).

Ehegatten und Kinder mit einbürgern

Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können mit Ihnen zusammen eingebürgert werden. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen. Für die Ehegatten reicht es aus, wenn diese sich seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die Ehe seit zwei Jahren besteht. Bei Kindern kann auch eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen.

Wenn deutsche Staatsangehörige ihre Ehefrau oder ihren Ehemann einbürgern lassen möchten, müssen diese:

  1. sich seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
  2. seit zwei Jahren mit einer/einem Deutschen verheiratet sein,
  3. sich zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes bekennen,
  4. ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen oder das Vermögen der Eheleute bestreiten,
  5. ihre Altersvorsorge durch Beitragszahlungen in die Deutsche Rentenversicherung nachweisen,
  6. keine strafrechtlichen Verurteilungen haben (wobei Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist, außer Acht bleiben),
  7. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse haben (B 1 Sprachzertifikat),
  8. die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen,
  9. ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren (Ausnahmen siehe oben).


Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.


Wenn Sie eine Einbürgerung beantragen möchten, berät Sie die Einbürgerungsbehörde gerne. Die jeweiligen Anträge erhalten Sie im Standesamt der Gemeinde Rödinghausen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Herford.

  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufentG)
  • Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU)
  • Asylverfahrensgesetz (AsylG)
  • Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
  • internationale Verträge und Abkommen
  • Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (TIntG NRW)

Welche Nachweise und Unterlagen mit dem Einbürgerungsantrag eingereicht werden sollen, teilen wir Ihnen bei einem persönlichen Beratungsgespräch gerne mit.

  • Einbürgerung: 255,00 Euro pro Person
  • Einbürgerung Minderjähriger, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden: 51,00 Euro
  • Einbürgerung Minderjähriger, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden: 255,00 Euro