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Sterbefall ohne Angehörige

Beschreibung

Hat eine Person zu Lebzeiten keine Vorsorge für den Todesfall getroffen und sind keine Angehörigen zu ermitteln, wird die Bestattung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst. Gleiches gilt, wenn sich bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht innerhalb von 10 Tagen um die Beerdigung kümmern.

Erfolgt die Beisetzung in diesen Fällen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, werden die Angehörigen gegenüber dem Ordnungsamt kostenpflichtig. Dabei ist das Ausschlagen des Erbes nicht mit der Bestattungspflicht gleichzusetzen.

Bestattungspflichtig sind in der folgenden Reihenfolge

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder

Sollte ein Angehöriger nicht in der Lage sein, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Fachbereich Soziales.

  • § 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen