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Kinderbetreuung in Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) und Randstundenbetreuung

Kurzbeschreibung

Ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot der Kinderbetreuung ist Anliegen und Aufgabe der Gemeinde Rödinghausen; dies umfasst auch die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) und die Randstundenbetreuung.

Beschreibung

In den Offenen Ganztagsgrundschulen "Am Wiehen" in Schwenningdorf und der ev. Grundschule Bruchmühlen-Ostkilver besuchen Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgängen das Ganztagsangebot in der Zeit von 07.00 Uhr – 16.30 Uhr oder das Randstundenbetreuungsangebot in der Zeit von 07.00 Uhr – 14.00 Uhr. Sie werden von pädagogischen Fachkräften betreut und in verschiedenen Aktivitäten angeleitet. In der Unterrichtszeit ab 07.45 Uhr bzw. 07.55 Uhr bis Unterrichtsende (je nach Stundenplan) unterrichten und betreuen Lehrkräfte der Schulen die Kinder.
Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Randstundenbetreuung muss von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres und begründet die Beitragspflicht im Primarbereich nach der Elternbeitragssatzung der Gemeinde Rödinghausen vom 26.11.2019.

Zwischen den Erziehungs- und Sorgeberechtigten und der Gemeinde Rödinghausen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Betreuung endet jeweils zum Ende eines Schuljahres und verlängert sich nicht automatisch.

Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule sowie für die Randstundenbetreuung ist freiwillig. Über die Aufnahme entscheidet der Schulträger in Absprache mit der Schulleitung der jeweiligen Schule. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Die Beschulung an der Grundschule des jeweiligen OGS-Standortes ist Voraussetzung für die Aufnahme in die offene Ganztags- bzw. Randstundenbetreuung.

Für die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot sowie am gemeinschaftlichen Mittagessen in der OGS werden monatliche Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages für die Betreuung ist einkommensabhängig. Für die Mittagsverpflegung wird eine monatliche Essensgeldpauschale erhoben.

Weitere Informationen u.a. zur Höhe der Elternbeiträge sind den entsprechenden Beitragssatzungen zu entnehmen; siehe Rubrik "Downloads".

Fragen zur Offenen Ganztagsschule und zur Randstundenbetreuung beantwortet Ihnen gerne die genannte Ansprechpartnerin im Rathaus.

  • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.10.2010