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Wohngeldantrag und Wohngeldrechner

Kurzbeschreibung

Online-Antrag für Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss und unverbindliche Wohngeldberechnung

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als:

  • Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
  • Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
  • Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
  • Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
  • Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Über die Onlinedienstleistung "Wohngeld beantragen" können Sie Wohngeldanträge auch online stellen.

Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, Sozialgesetzbuch, sonstige Vorschriften.

Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:

  • Arbeitslosengeld II 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII 
  • Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. künftig Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

 

Die Entgegennahme und Bearbeitung der Wohngeld-Anträge ist kostenfrei.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen