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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Zuschussantrag für die Entsorgung von InkontinenzartikelnBeschreibung
Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung zu mindern, gewährt die Gemeinde Rödinghausen auf Antrag unter gewissen Voraussetzungen
a) Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres für die Entsorgung von Windeln einen Zuschuss in Höhe von monatlich 6,70 € und
b) Kindern ab dem 4. Lebensjahr und Erwachsenen, die an Inkontinenz leiden, für die Entsorgung von Inkontinenzartikeln einen Zuschuss in Höhe von monatlich 9,20 €.
Die weiteren Modalitäten sind den entsprechenden Richtlinien zu entnehmen.
- Antrag
- Ärztliches Attest, das die Inkontinenz bescheinigt
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Zuständige Einrichtung
- Fachteam Steuern und Gebühren, Abfallbewirtschaftung
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- Heerstraße 2
- 32289 Rödinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05746 948-141
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E-Mail: a.meyer@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-174
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E-Mail: s.holtkamp@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-111
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E-Mail: p.ossowski@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-110
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E-Mail: m.johanning@roedinghausen.de
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