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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Zuschussantrag für die Entsorgung von Windeln für KinderBeschreibung
Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung zu mindern, gewährt die Gemeinde Rödinghausen auf Antrag unter gewissen Voraussetzungen
a) Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres für die Entsorgung von Windeln einen Zuschuss in Höhe von monatlich 6,70 € und
b) Kindern ab dem 4. Lebensjahr und Erwachsenen, die an Inkontinenz leiden, für die Entsorgung von Inkontinenzartikeln einen Zuschuss in Höhe von monatlich 9,20 €.
Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Für die Antragstellung ist ein von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestelltes Antragsformular zu verwenden. Der Zuschussantrag für Windelkinder ist einmalig zu stellen und gilt für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
Antragsformular
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Fachteam Steuern und Gebühren, Abfallbewirtschaftung
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- Heerstraße 2
- 32289 Rödinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05746 948-141
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E-Mail: a.meyer@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-174
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E-Mail: s.holtkamp@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-111
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E-Mail: p.ossowski@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-110
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E-Mail: m.johanning@roedinghausen.de
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