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Förderprogramm "Sonnenenergie für die Sonnenseite"

Kurzbeschreibung

Antrag stellen und Fördermittel beziehen

Beschreibung

Um die im Klimaschutzkonzept verankerten Klimaschutzziele voranzutreiben und den Anteil der erneuerbaren Energien in Rödinghausen auszubauen, fördert die Gemeinde Rödinghausen die Installation von Solaranlagen auf und an Neu- bzw. Bestandsgebäuden in vielfältiger Weise. Hierzu wurde die seit 2019 bestehende Förderrichtlinie inhaltlich neu ausgerichtet und grundlegend überarbeitet. Die neu gefasste Förderrichtlinie bezuschusst ab dem 01.07.2023: Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Speichersysteme und steckerfertige Erzeugungsanlagen (sog. Balkonkraftwerke).

Der Kreis der Antragsberechtigten ist ebenfalls ausgedehnt worden. So sind nun auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes zuschussberechtigt.

Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bis 100 kWp können in Abhängigkeit der installierten Leistung bis zu 1.625 Euro Förderung beantragt werden. Ein Batteriespeicher wird pauschal mit 300 Euro bezuschusst, für eine Solarthermieanlage sind es 350 Euro. Ab dem 01. Juli 2024 fördert die Gemeinde Rödinghausen Balkonanlagen (steckerfertige Stromerzeugungsmodule) mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro.

Wichtig! Die Beauftragung (bzw. die Inbetriebnahme der Balkonanlagen) darf erst nach Bewilligung der Förderung durch die Gemeinde Rödinghausen erfolgen. Andernfalls ist eine Bezuschussung nicht möglich.

Die Förderrichtlinie steht Ihnen als Download zur Verfügung. 

Aktuell keine Antragsstellung möglich!

Das Förderprogramm „Sonnenenergie für die Sonnenseite“ wird bis zur Erlangung der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 ausgesetzt. Im Haushaltsjahr 2025 erfolgen weitergehende Förderungen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen