Förderprogramm "Sonnenenergie für die Sonnenseite"

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Förderprogramm "Sonnenenergie für die Sonnenseite"

Kurzbeschreibung

Antrag stellen und Fördermittel beziehen

Beschreibung

Um die im Klimaschutzkonzept verankerten Klimaschutzziele voranzutreiben und den Anteil der erneuerbaren Energien in Rödinghausen auszubauen, fördert die Gemeinde Rödinghausen die Installation von Solaranlagen auf und an Neu- bzw. Bestandsgebäuden in vielfältiger Weise. Hierzu wurde die seit 2019 bestehende Förderrichtlinie inhaltlich neu ausgerichtet und grundlegend überarbeitet. Die neu gefasste Förderrichtlinie bezuschusst ab dem 01.07.2023: Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Speichersysteme und steckerfertige Erzeugungsanlagen (sog. Balkonkraftwerke).

Der Kreis der Antragsberechtigten ist ebenfalls ausgedehnt worden. So sind nun auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes zuschussberechtigt.

Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bis 100 kWp können in Abhängigkeit der installierten Leistung bis zu 1.625 Euro Förderung beantragt werden. Ein Batteriespeicher wird pauschal mit 300 Euro bezuschusst, für eine Solarthermieanlage sind es 350 Euro.

In der Förderung ist eine kostenlose Energieberatung durch einen unabhängigen, von der Gemeinde finanzierten Energieberater enthalten. Diese Beratung ist für die Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtend, der Energieberater bescheinigt sie für den Antrag. In der Energieberatung werden je nach Planungsstand verschiedene Aspekte der Solaranlage und ggf. mögliche ergänzende Maßnahmen besprochen. Auch weitere Fördermöglichkeiten können thematisiert werden. Nach Installation der Anlage bestätigt der Energieberater die Fertigstellung der Maßnahme.

Die Gemeinde Rödinghausen fördert ab dem 01. Juli 2023 auch sogenannte Balkonanlagen (steckerfertige Stromerzeugungsmodule) mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro.

Wichtig! Die Beauftragung (bzw. die Inbetriebnahme der Balkonanlagen) darf erst nach Bewilligung der Förderung durch die Gemeinde Rödinghausen erfolgen. Andernfalls ist eine Bezuschussung nicht möglich.

Die Förderrichtlinie, das Informationsblatt nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Anlagen stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

 

Hinweis: Die Bearbeitung nimmt zurzeit aufgrund der Menge der Anträge etwas mehr Zeit in Anspruch.