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Allgemeine Informationen zum Zahlungsverkehr
Beschreibung
Die Gemeinde Rödinghausen erfüllt im Rahmen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verantwortung für ihre Einwohner unterschiedlichste Aufgaben, die in zahlreichen Bereichen finanzielle Folgen haben. Entsprechende Forderungen entstehen z.B. aus kommunalen Steuern, Gebühren oder Beiträgen. Bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen ist die Erteilung eines Lastschrift-Mandates zur Abbuchung der Forderungen durch die Gemeinde Rödinghausen sinnvoll. Grundsätzlich sind alle anderen Zahlungsvorgänge ebenfalls bargeldlos vorzunehmen.
Sollte die fristgerechte Begleichung der Forderung einmal nicht möglich sein, kontaktieren Sie den zuständigen Sachbearbeiter in dem entsprechenden Fachbereich. Dieser könnte unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihren Antrag hin eine Stundung des Betrags verfügen. Darüber hinaus beraten die Mitarbeitenden der Gemeindekasse Sie gerne und sind für Sie in allen Fragen rund um den Zahlungsverkehr da.
Setzen Sie sich insbesondere vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit uns in Verbindung, um gegebenfalls eine Zahlungserleichterung abzustimmen und weitere Kosten zu vermeiden
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Finanzservice
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- Heerstraße 2
- 32289 Rödinghausen
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- E-Mail:
gemeindekasse@roedinghausen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05746 948-117
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Profil: Link
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Position: Leitung der Zahlungsabwicklung
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Telefon: 05746 948-114
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E-Mail: u.wahrmann@roedinghausen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05746 948-115
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E-Mail: b.hartner@roedinghausen.de
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