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Anmeldung für die Second-Hand-Börse „Rund ums Kind“

Kurzbeschreibung

Am Samstag, 9. November 2024, findet in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr in der Gesamtschule Rödinghausen, An der Stertwelle 34-38, die nächste Second-Hand-Börse „Rund ums Kind“ statt. 
Anmeldungen als Anbieterin oder Anbieter sind in der Zeit vom 16. September bis 11. Oktober 2024 online möglich. 

Beschreibung

Ob Baby- oder Kinderkleidung, Schuhe, Spielzeug, Bücher oder Buggys – es gibt eine große Auswahl. Die Second-Hand-Börse, die von der Gemeinde Rödinghausen organisiert wird, findet zweimal jährlich statt. Die Termine werden von der Gemeinde rechtzeitig kommuniziert.

Um an der Second-Hand-Börse „Rund ums Kind“ als Anbieterin oder Anbieter teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese ist über die Online-Anmeldung im Serviceportal möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber eine schriftliche Mitteilung, ob eine Teilnahme möglich ist. Falls nicht alle Bewerber berücksichtigt werden können, entscheidet das Los.

Vom Verkaufserlös werden 25 Prozent eingehalten und gespendet. Eine Startgebühr wird nicht erhoben.

Angeboten werden können:

- Kinderbekleidung, Jacken oder Mäntel, Schneeanzüge, Kleider
- gut erhaltene und saubere Schuhe
- Kinderbücher, CDs, DVDs, Videos
- Spielzeug, Spiele, Fahrräder, Roller, Kinderwagen, Betten, Hochstühle, Autositze usw.

Stofftiere werden aus hygienischen Gründen nicht angenommen.

Falls die zum Verkauf angebotenen Sachen beschädigt werden oder verloren gehen, besteht gegenüber dem Veranstalter kein Haftungsanspruch.

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Die Anmeldung kann über die Online-Dienstleistung auf der rechten Seite (PC) oder am Ende dieser Seite (Mobilgerät) erfolgen.

Sollten die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Die Abholung der nicht verkauften Ware sowie die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt am Veranstaltungstag in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr in der Mensa der Gesamtschule Rödinghausen. 

 

Teilnahmebedingungen:

- Die Kleidung muss gewaschen, unbeschädigt und nach Größen sortiert gebündelt sein.                                                                            

- Jedes Kleidungsstück ist mit einem Etikett zu kennzeichnen (mit einem Faden oder Band an der Kleidung zu befestigen). Bei der Kennzeichnung der Bekleidung sind Aufkleber, Klebestreifen, Stecknadeln, Sicherheitsnadeln und Heftklammern nicht zulässig.

- Die Kennzeichnung der übrigen Artikel sollte ebenfalls mit Faden und Etiketten erfolgen. Falls nicht möglich, zum Beispiel bei Büchern, dürfen Aufkleber benutzt werden. Mehrteilige Kleidung oder Spielsachen müssen miteinander verbunden sein.

Das Etikett oder der Aufkleber müssen folgende Angaben enthalten:

Teilnehmernummer: rot einkreisen

Größe: z.B. 110, nicht S, M, L usw.

Preis: volle Euro-Beträge oder volle 10-Cent  Beträge; Beispiel: nicht 1,48 € sondern 1,50 €,

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