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Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Kanalisation (Entwässerungsantrag)
Beschreibung
Die Gemeinde Rödinghausen ist nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG NRW) abwasserbeseitigungspflichtig. Alle Grundstücke im Gemeindegebiet müssen nach der Entwässerungssatzung das Abwasser überlassen.
Abwasser ist durch den Gebrauch in seiner Eigenschaft verändertes Wasser (Schmutzwasser) oder aus dem Bereich der bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser (Niederschlagswasser).
Für jedes Grundstück auf dem Abwasser anfällt besteht nach die Verpflichtung das die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung herzustellen.
Mit dem Entwässerungsantrag sind möglicherweise Berechnungen für eine Regenrückhaltung und -drosselung nach A117 bzw. ein Überflutungsnachweis nach DIN 1998-100 notwendig. Diese Berechnung kann mit der Arbeitshilfe durchgeführt werden. Die Arbeitshilfe finden Sie in Kürze hier - diese wird derzeit überarbeitet.
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Zuständige Einrichtungen
- Geschäftsbereich 3 Gemeindeentwicklung, Umwelt und Infrastrukturmanagement
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- Alte Dorfstraße 25
- 32289 Rödinghausen
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- Team 3.2 Infrastrukturmanagement
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- Alte Dorfstraße 25
- 32289 Rödinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Geschäftsbereichsleitung
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Telefon: 05746 948-187
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E-Mail: d.scholz@roedinghausen.de
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Telefon: 05746 948-167
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Telefon: 05746 948-184
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E-Mail: g.schlottmann@roedinghausen.de
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